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Link zum Rechtstext | _GoBack | _GoBackVerordnung über die Sicherheit von Spielzeug | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 7. Juli 2011 | ||
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt, wenn Spielzeug auf dem Markt bereitgestellt wird. Sie normiert die besonderen Kennzeichnungs- und Informationspflichten der Hersteller sowie die Pflichten der Einführer und Händler. Sie legt zudem die wesentlichen Sicherheitsanforderungen an Spielzeug fest. | ||
Bezeichnung | Umwelt-Online | ||
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/anlasi/gsg/gsgv/gsgv2ges.htm | ||
Bezeichnung | buzer.de | URL-Adresse | http://www.buzer.de/gesetz/9801/index.htm