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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesabfallgesetz vom 14. Oktober 2008

Link zum RechtstextLAbfG BW

Kerninhalte

Dieses Gesetz legt als Ziele u.a. die Weiterentwicklung der Ressourcen schonenden und abfallarmen Kreislaufwirtschaft, die schadstoffarme Produktgestaltung, die Entwicklung langlebiger und reparaturfreundlicherer Produkte, die Wiederverwendung von Produkten und Stoffen und den bevorzugten Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie die gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen fest.

Es bestimmt insbesondere die Pflichten der öffentlichen Hand, regelt die Entsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, erstreckt die Duldungspflichten nach § 30 KrW-/AbfG (Anmerkung: § 34 KrWG)  zur Erkundung geeigneter Standorte auf öffentlich zugängliche Abfallverwertungsanlagen und normiert die Abfallrechtsbehörden und ihre Zuständigkeiten sowie die der Sonderagentur.

Tags

LandAbfG BW; LAbfallG BW; LandAbfallG BW; BadWürtt LandAbfG; BadWürtt LAbfallG;  BadWürtt LandAbfallG; BadWürttAbfG; BadWürttAbfallG

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