| BGHM DGUV Information 108213-104 | ||||||||
Bezeichnung/Link zum Rechtstext
| Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung „Recycling-Baustoff-Industrie" | ||||||||
Bezeichnung | Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung „Recycling-Baustoff-Industrie" gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub" zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nr. 2.4.2 (Ausgabe Mai 2017) | ||||||||
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information IN BEARBEITUNGwurde als branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung für Baustoffrecycling-Betriebe erarbeitet. Sie ist sowohl auf stationäre als auch auf mobile Anlagen und auf sonstige im Einzelnen beschriebene Arbeitsplätze anwendbar. Ihr Schwerpunkt liegt auf einer Beschreibung der technischen Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen im Sinne einer Minimierung der Staubexposition. | ||||||||
Bezeichnung | BGHMDGUV | ||||||||
URL-Adresse | httpshttp://wwwpublikationen.bghmdguv.de/fileadmindguv/user_uploadpdf/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/BGHM-I_10810002/213-104.pdf |
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