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Link zum Rechtstext | Sicherheitsüberprüfungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung von Personen, die von den zuständigen Stellen mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden sind (Wiederholungsüberprüfung). Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt beispielsweise aus, wer Zugang zu Verschlusssachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die als „Streng geheim“, „Geheim“ oder „VS-Vertraulich“ eingestuft sind. Je nach vorgesehener sicherheitsempfindlicher Tätigkeit wird entweder eine einfache oder eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung oder eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen durchgeführt. |
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