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Link zum Rechtstext | Betriebsvorschriften für den gewerblichen Verkehr mit Helikoptern | ||
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | _GoBack | _GoBack||
Kerninhalte | Diese Bestimmungen gelten für den Betrieb von zivilen Hubschraubern zum Zwecke der gewerbsmäßigen Beförderung in Luftfahrtunternehmen mit Hauptniederlassung in einem JAA-Mitgliedsstaat. Sie gelten nicht>
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Bezeichnung | Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung | ||
URL-Adresse | http://www
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Bezeichnung | Umwelt-Online | ||
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/gefahr.gut/flug/jar_ops_ges.htm |