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Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998

Link zum Rechtstext

Sportseeschifferscheinverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

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Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt, dass Führer von Yachten und Traditionsschiffen als Nachweis ihrer Befähigung zum Führen dieser Fahrzeuge ->

  • in den Küstengewässern einen Sportküstenschifferschein,
->
  • in den küstennahen Seegewässern einen Sportseeschifferschein und
->
  • in der weltweiten Fahrt einen Sporthochseeschifferschein nach ihren Vorschriften erwerben können.

Sie regelt unter anderem die Voraussetzungen für den Erwerb dieser Scheine.

Bezeichnung

buzer.de

URL-Adresse

http://www.buzer.de/gesetz/351/index.htm

Bezeichnung

Gesetze im Internet

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/sportseeschv/BJNR020610992.html