Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sowie den Umweltschutz bei - dem Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen und der damit zusammenhängenden Wiedernutzbarmachung der Oberfläche,
- dem Aufsuchen und Gewinnen mineralischer Rohstoffe in alten Halden,
- der Untergrundspeicherung,
- Tätigkeiten in Versuchsgruben und sonstigen bergbaulichen Versuchsanstalten,
- Einrichtungen, die überwiegend den vorgenannten Tätigkeiten dienen oder zu dienen bestimmt sind, auf dem Festland sowie im Bereich des Festlandsockels und der Küstengewässer.
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