Link zum Rechtstext | Brandenburgisches Landesplanungsgesetz | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesplanungsgesetz und Vorschaltgesetz zum Landesentwicklungsprogramm für das Land Brandenburg | |
Kerninhalte | Aufgabe der Landesplanung ist die übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Planung für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes. | Rechtsnorm-Links |
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