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Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und Abfallbeseitigungsgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Halver vom 25. Februar 2013 und Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung in der Stadt Halver in der Fassung der siebten Änderungssatzung vom 1. Dezember 2017 |
Rechtsebene | Halver |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass die Stadt Halver die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang. Seit dem 1. Januar 2015 wird die Abfallentsorgung bei der Restmüll- und Papierabfuhr durch den Stadtreinigungs- Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid vorgenommen. Die Abfallbeseitigungsgebührensatzung berechtigt die Stadt, für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung und sonstiger abfallwirtschaftlicher Maßnahmen Gebühren zu erheben. Sie legt insbesondere Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze fest. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
URL-Adresse | http://www.halver.de/2014/rathaus_politik/_ortsrecht/7.6.pdf |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallbeseitigungsgebührensatzung |
URL-Adresse | http://www.halver.de/2014/rathaus_politik/_ortsrecht/7.7.pdf |
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Gesetzl. Kurzzeichen |