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Kurzbezeichnung | Abfallgebührensatzung Landkreis Neuwied |
Bezeichnung | Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 19. Dezember 2012 |
Rechtsebene | Neuwied |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis Neuwied, dem die Stadt Neuwied angehört (große kreisangehörige Stadt und Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises), zur Deckung der Kosten für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt insbesondere Gebührenmaßstab und Gebührensätze fest. |
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Bezeichnung | Abfallgebührensatzung Landkreis Neuwied |
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Gesetzl. Kurzzeichen |