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Kurzbezeichnung | Straßenreinigungssatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Leinefelde-Worbis vom 18. April 2006 |
Rechtsebene | Leinefeld-Worbis |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Straßenreinigungssatzung berechtigt die Stadt Leinefelde-Worbis, die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücken zu übertragen. Der Stadt obliegt die Reinigungspflicht für Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und an Kreisstraßen sowie für die Straßenzüge: Leinefelde: An der Schwellenbeize; Birkunger Straße, Mühlhäuser Straße Worbis: Industriestraße, Sommerbergstraße. Darüber hinaus obliegt der Stadt die Reinigungspflicht an allen Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und Schulbushaltestellen. Die Reinigungspflicht umfasst auch den Winterdienst (Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte). |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Stadt Leinefelde-Worbis |
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Gesetzl. Kurzzeichen |