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Bezeichnung

Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in der Fassung vom 29. Januar 2002

Rechtsebene

Karlsruhe

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung berechtigt die Stadt Karlsruhe, die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage auf die Straßenanlieger zu übertragen (ausgenommen sind Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen).

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Karlsruhe

URL-Adresse

https://web1.karlsruhe.de/Stadt/Stadtrecht/s-1-9.php

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen