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/wiki/spaces/KUN/overview   4 Bund 4.2 VerordnungenImage Added Image Added

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Link zum Rechtstext

Chemikalien-Verbotsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Zubereitungen Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1320. Juni 2003

Kerninhalte

Verbote Januar 2017

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten, nach dem Chemikaliengesetz. Sie regelt zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen

  • Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter
Stoffe und Zubereitungen (siehe Anhang der Verordnung) bzw. von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen aus denen die verbotenen Stoffe/Zubereitungen freigesetzt werden können
  • gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten,
  • Anforderungen, die in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische einzuhalten sind.
TagsChemVerbotsVO; ChemVerbV; ChemVerbVO; ChemiVerbV; ChemiVerbVO; ChemiVerbotsV; ChemiVerbotsVO

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