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Bezeichnung

Satzung der Großen Kreisstadt Coswig über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 20. Mai 2015

Rechtsebene

Coswig

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung legt fest, dass die Stadt Coswig eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung betreibt und der Wasser Abwasser Betriebsgesellschaft Coswig mbH (WAB) die Beseitigung des angefallenen Abwassers übertragen hat. Sie regelt unter anderem die Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung sowie die Einleitungsbedingungen.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Coswig

URL-Adresse

http://www.wab-coswig.de/media/Satzungen%202015/AW-Satzung.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Coswiger Amtsblatt

URL-Adresse

http://www.coswig.de/files/coswig/rathaus/aktuelles/amtsblatt/2015/150530_amtsblatt.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen