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Kurzbezeichnung

Abwasserbeseitigungs- und Abwassergebührensatzung Helmstedt

Bezeichnung

Satzung der Stadt Helmstedt über die Abwasserbeseitigung in der Fassung vom 19. Dezember 2005 und Satzung über die Erhebung von Gebühren der Stadt Helmstedt in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16. Dezember 2016

Rechtsebene

Helmstedt

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abwassersatzung bestimmt, dass die Stadt Helmstedt die Aufgabe hat, das in ihrem Gemeindegebiet anfallende Abwasser (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) zu beseitigen. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. Anschluss- und Benutzungszwang sowie Benutzungsbedingungen. Die Abwassergebührensatzung berechtigt die Stadt, Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der jeweiligen öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebühren) zu erheben. Sie legt insbesondere die Bemessungsgrundlagen und Gebührensätze fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abwasserbeseitigungssatzung

URL-Adresse

http://www.stadt-helmstedt.de/fileadmin/user_upload/01_Rathaus/Virtuelle_Verwaltung/Ortsrecht/Abwasserbeseitigungssatzung.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abwassergebührensatzung

URL-Adresse

http://www.stadt-helmstedt.de/fileadmin/user_upload/01_Rathaus/Virtuelle_Verwaltung/Ortsrecht/Abwassergebuehrensatzung_2013_4.Aenderungssatzung_01.01.2017.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen