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Link zum Rechtstext

Bayerisches Rohrleitungs-Enteignungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Enteignung für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Münchsmünster und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg bei Nördlingen

URL-Adresse

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-RohrlEnteigGBYrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/bay/rohrenteg.htmKerninhalte

Errichtung und Betrieb einer Rohrleitungsanlage zur Durchleitung von Ethylen zwischen Münchsmünster und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg bei Nördlingen dienen dem Wohl der Allgemeinheit gemäß Art. 14 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes. Dies gilt auch unter der Voraussetzung, dass die Anlage neben den in Abs. 2 genannten Zwecken auch privatwirtschaftlichen Interessen dient und neben deutschen auch ausländischen Nutzern zur Verfügung stehen kann.
Insbesondere dient die Verwirklichung des in Abs. 1 bezeichneten Vorhabens

1. der Gewährleistung und Verbesserung der Ethylenversorgung, um den bayerischen Petrochemiestandort zu stärken,
2. der Förderung des Wettbewerbs durch die Vergrößerung des Markts für Ethylen,
3. der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Petrochemie und
4. dem Umwelt- und Klimaschutz sowie der Transportsicherheit durch Vermeidung von Straßen- oder Schienentransporten.