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Link zum Rechtstext | Außenhandelsstatistikgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs vom 1. Mai 1957 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz bestimmt, dass über den grenzüberschreitenden Warenverkehr eine Bundesstatistik durchgeführt wird, und regelt den anzumeldenden Warenverkehr. |