Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung des Umweltministeriums über Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz |
Kerninhalte | Für die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz werden von den informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 LUIG Gebühren nach dem als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis erhoben, soweit nicht nach dem Landesumweltinformationsgesetz Gebühren- und Auslagenfreiheit besteht. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesrecht BW Bürgerservice |
URL-Adresse | http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/p0o/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-UIGGebVBW2006pAnlage&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint | Rechtsnorm-Links |
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Umwelt-Online
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