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Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes u.a.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Durchführung der §§ 25 Abs. 2, 42-47, 49 und 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, der Nachweisverordnung und der Transportgenehmigungsverordnung

Kerninhalte

Diese Verwaltungsvorschrift legt u.a. die Stufe der Überwachungsbedürftigkeit von Abfällen zur Verwertung und Beseitigung gemäß § 41 KrW-/AbfG fest, teilt das Nachweisverfahren inhaltlich in zwei Abschnitte auf, bestimmt die näheren Anforderungen an die Nachweisführung und erstreckt die Transportgenehmigungspflicht nach § 49 Abs. 1 KrW-/AbfG auf das gewerbsmäßige Einsammeln und Befördern von besonders überwachungsbedürftigen (bü) Abfällen zur Verwertung.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

URL-Adresse

http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16033/4_2_3.pdf

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/abfall/laender/bw/vwv_ges.htm