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Fliegende Bauten

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Fliegende Bauten; Vollzug des Art. 72 der Bayerischen Bauordnung vom 8. November 2012

Kerninhalte

Diese Bekanntmachung enthält unter anderem die Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR).

Definition und Genehmigung Fliegender Bauten sind in Art. 72 BayBO bestimmt.