Kerninhalte | Dieses Gesetz trifft Regelungen-> - zur Ausstattung von Messstellen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen,
> - zur Ausgestaltung des Messstellenbetriebs und zur freien Wahl eines Messstellenbetreibers,
> - zur Aufgabentrennung von Messstellenbetrieb und Netzbetrieb,
> - zu technischen Mindestanforderungen an den Einsatz von intelligenten Messsystemen,
> - zur energiewirtschaftlichen Datenkommunikation und zur allgemeinen Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateways,
-> - zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messwerten und weiteren personenbezogenen Daten zur Erfüllung von vorvertraglichen Verpflichtungen, von Verträgen, rechtlichen Verpflichtungen und zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse.
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