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Gesetzl. Kurzzeichen
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Link zum Rechtstext | Sektorenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben zum Zwecke von Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs (Sektorentätigkeiten) durch Sektorenauftraggeber. Sie ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen.Für die Beschaffung im Wege von Konzessionen im Sinne des § 105 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gilt die Verordnung über die Vergabe von Konzessionen. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Umwelt-Online |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/wirtschaft/sektvo_ges.htm |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | buzer.de |
URL-Adresse | http://www.buzer.de/gesetz/11986/index.htm |