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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Hessisches Eisenbahngesetz vom 25. September 2006 |
Link zum Rechtstext | HEisenbG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Eisenbahnen im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, die 1.
Es findet auch Anwendung auf Halterinnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen, die ihren Sitz in Hessen haben und nach § 31 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) selbstständig oder nach § 32 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes nicht selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen. |
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