/wiki/spaces/KUN/overview 4 Bund 4.2 Verordnungen
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Link zum Rechtstext | Vergabeverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12. April 2016 |
Kerninhalte | Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitetAusrichtung von Wettbewerben durch den öffentlichen Auftraggeber. Sie ist nicht anzuwenden auf
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