7.1 DGUV Grundsätze (ehemals BGG, GUV-G)
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Link zum Rechtstext | BGG 906 (alt) |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz findet Anwendung auf die Auswahl, die Ausbildung und den Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz. Er soll es ermöglichen, anhand der vorgegebenen Maßstäbe geeignete Personen auszuwählen und diese durch entsprechende Ausbildung zum Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz zu befähigen. |