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7.2 DGUV Informationen (ehemals BGI, GUV-I)
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Link zum Rechtstext | BGI/GUV-I 504-46 (alt) | ||||
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |||||
Gültigkeit | gültig | ||||
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information soll Unternehmen als Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 46 „Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen" dienen.Sie enthält ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises.Diese Handlungsanleitung findet keine Anwendung für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen und sonstigen Büroarbeitsplätzen. | URL-Adresse | http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-504-46.pdf | URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/bgi/504_46ges.htm |