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Note

Aufgehoben zum 6. April 2016. Nachfolgeregelung: Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln)

Link zum Rechtstext

Berliner Energiespargesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Förderung der sparsamen sowie um- und sozialverträglichen Energieversorgung und Energienutzung im Land Berlin vom 2. Oktober 1990

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, eine möglichst sparsame, rationelle, sozial- und umweltverträgliche, ressourcenschonende, risikoarme und gesamtwirtschaftlich kostengünstige Erzeugung und Verwendung von Energie zu fördern und dadurch zugleich die Versorgung mit Energie zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Landes Berlin langfristig zu sichern.

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