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Link zum Rechtstext | Prüfverordnung |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt neben der Anerkennung und Tätigkeit der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen in den Fachrichtungen Massivbau, Metall- oder Holzbau und in den Fachbereichen technische Anlagen und Einrichtungen sowie Erd- und Grundbau und der Übertragung bauaufsichtlicher Aufgaben bei Fliegenden Bauten und Windkraftanlagen die Pflicht von Bauherren oder Betreibern, die Prüfung bestimmter technischer Anlagen und Einrichtungen zu veranlassen. |
URL-Adresse | http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-BauPr%C3%BCfVHA2006rahmen |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/hh/spruef_ges.htm |