7.2 DGUV Informationen (ehemals BGI, GUV-I)
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Link zum Rechtstext | BGI/GUV-I 608 (alt) |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information stellt die Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen übersichtlich zusammen und enthält die für den Betrieb notwendigen Ergänzungen, um das erforderliche Schutzniveau sicherzustellen. Sie findet Anwendung auf die Auswahl und den Betrieb (Bereitstellung und Benutzung nach § 1 der BetrSichV) elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die bei Bau- und Montagearbeiten betrieben werden. Sie findet ebenso Anwendung auf vorhandene elektrische Anlagen und Betriebsmittel, wenn diese auf anderen Baustellen wieder eingesetzt werden. Sie findet keine Anwendung auf elektrische Anlagen innerhalb von Bau- oder Wohncontainern. |