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Gesetzl. Kurzzeichen

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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten vom 30. November 2012

Link zum RechtstextFlBauR Bbg

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für Fliegende Bauten nach § 71 Absatz 1 der Brandenburgischen Bauordnung. Sie gilt nicht für Zelte, die als Camping- und Sanitätszelte verwendet werden, sowie für Zelte mit einer überbauten Fläche bis zu 75 m².Ihre Regelungen für Räume in Zelten gelten auch für Räume vergleichbarer Nutzung und Größenordnung in anderen Fliegenden Bauten.Hinweis: Die Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (VVFlBauR) ist unter Quellen verlinkt.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/bbg/flbr_ges.htm

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Brandenburgisches Vorschriftensystem

URL-Adresse

https://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-220948

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

VVFlBauR

URL-Adresse

http://www.mil.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/Fliegende_Bauten_VV_2008.pdf