/wiki/spaces/KUN/overview 4 Bund 4.2 Verordnungen
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Link zum Rechtstext | Druckluftverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arbeitgeber gewerbsmäßig ausgeführt werden. Aushangpflicht: Name, Anschrift und Telefonnummer des ermächtigten Arztes sind insbesondere in der Personenschleuse und im Erholungsraum auszuhängen. |