/wiki/spaces/KUN/overview 5 Technische Regeln TRGS
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können (Ausgabe März 2001) |
Link zum Rechtstext | TRGS 614 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe schränkt die Verwendung von Azofarbstoffen ein, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können. Eine Auflistung der betroffenen Azofarbstoffe kann beim VCI, Fachausschuss Farbstoffe und organische Pigmente, Postfach 111943, 60054 Frankfurt, angefordert werden. Außerdem gibt sie Maßnahmen zur Markierung von Mineralöl mit Azofarbstoffen vor. |
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