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/wiki/spaces/KUN/overview   5 Technische Regeln TRGSImage Added Image Added

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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können (Ausgabe März 2001)

Link zum RechtstextTRGS 614

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe schränkt die Verwendung von Azofarbstoffen ein, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können. Eine Auflistung der betroffenen Azofarbstoffe kann beim VCI, Fachausschuss Farbstoffe und organische Pigmente, Postfach 111943, 60054 Frankfurt, angefordert werden.
Außerdem gibt die Technische Regel

Außerdem gibt sie Maßnahmen zur Markierung von Mineralöl mit Azofarbstoffen vor.

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