/wiki/spaces/KUN/overview 5 Technische Regeln TRGS
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden vom 15. Januar 2013 |
Link zum Rechtstext | TRGS 617 |
Kerninhalte | Diese TRGS Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für den Einsatz von Ersatzstoffen und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden. Anmerkung: Die Verwendung von stark lösemittelhaltigen Oberflächenbehandlungsmitteln für Parkett und andere Holzfußböden ist heute nur noch in wenigen Fällen notwendig. |
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