/wiki/spaces/KUN/overview 5 Technische Regeln TRGS
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können (Ausgabe Mai 2007) |
Link zum Rechtstext | TRGS 615 |
Kerninhalte | Diese TRGS Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für die Herstellung und Verwendung wassermischbarer, wassergemischter und nichtwassermischbarer Korrosionsschutzmittel, flüchtiger Korrosionsinhibitoren (Dampfphasen-Korrosionsinhibitoren, "volatile „volatile corrosion inhibitors", "VCI"inhibitors“, „VCI“) und von Korrosionsschutzfetten und -wachsen, die zum temporären Schutz von Metallgegenständen bestimmt sind (siehe auch DIN EN ISO 8044 [1]). Korrosionsschutzmittel im Sinne dieser TRGS sind auch Materialien, aus denen flüchtige Korrosionsinhibitoren freigesetzt werden (z.B. VCI-Folien, VCI-Papiere, VCI-Verpackungen sowie VCI-Öle) oder an denen Korrosionsschutzmittel haften. Sie richtet sich an die Arbeitgeber derjenigen Betriebe, in denen Korrosionsschutzmittel gemäß Absatz 1 hergestellt oder verwendet werden oder in denen Metalle mit anhaftenden Korrosionsschutzmitteln verarbeitet werden. Darüber hinaus richtet sie sich diese TRGS an die Hersteller, Einführer und Inverkehrbringer von solchen Korrosionsschutzmitteln, als diese aufgefordert sind,
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