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Gesetzl. Kurzzeichen
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1993 |
Kerninhalte | Die noch gültigen Vorschriften dieser Verordnung definieren unter anderem den Stammwürzegehalt des Biers und die Begriffe „Bereitung von Bier", „Bierbereitung", „obergärig" und „untergärig".Sie bestimmen zudem die zugelassenen Braustoffe und Brauersatzstoffe.Hinweis: Das Vorläufige Biergesetz wurde durch Artikel 7 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 aufgehoben. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | buzer.de |
URL-Adresse | http://www.buzer.de/gesetz/4523/index.htm |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz |
URL-Adresse | https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bierstdb/gesamt.pdf |