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RHmV | Link zum Rechtstext | Rückstands-Höchstmengenverordnung | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | _GoBack | _GoBack||
Kerninhalte | Diese Verordnung legt die Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln, die in oder auf Lebensmitteln beim gewerbsmäßigen Inverkehrbringen nicht überschritten sein dürfen, fest und normiert ein Verkehrsverbot für Lebensmittel (einschließlich zusammengesetzter und weiterverarbeiteter Lebensmittel), die höhere als die zulässigen Höchstmengen enthalten. | ||
Bezeichnung | buzer.de | ||
URL-Adresse | http://www.buzer.de/gesetz/2976/index.htm | ||
Bezeichnung | Umwelt-Online | ||
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/lebensmt/rhmv_ges.htm |