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Diese Verordnung dient der Regelung spezifischer lebensmittelhygienischer Fragen sowie der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene.

Link zum Rechtstext

Lebensmittelhygiene-Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 2016

Kerninhalte

Anlagen

Anlage 1 (Anforderungen an Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene)

Anlage 2 (Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen)

Anlage 3 (Traditionelle Lebensmittel)

Anlage 3a (Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft)

Kerninhalte

Diese Verordnung dient der Regelung spezifischer lebensmittelhygienischer Fragen sowie der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene.