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Link zum Rechtstext | Kaffeeverordnung | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte vom 15. November 2001 | |
Kerninhalte | Diese Verordnung führt in der Anlage Erzeugnisse auf, die ihr unterliegen, soweit diese dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden. Hierzu zählen unter anderem Rohkaffee, Röstkaffee, Instant-Kaffee und Kaffee-Extrakte in verschiedenen Formen Sie regelt neben der Kennzeichnung der Erzeugnisse insbesondere Verkehrsverbote und Analysenmethoden. | Anlage |