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Link zum Rechtstext | Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen | ||
Bezeichnung/Link zum Rechtstextanchor | _GoBack | _GoBack | Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen vom 10. August 2017 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Sie bestimmt, dass In den gemeinsamen Ausschreibungen nur Gebote für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen abgegeben werden können, für die die Marktprämie durch Ausschreibungen ermittelt wird. | ||
Bezeichnung | buzer.de | ||
URL-Adresse | http://www.buzer.de/GemAV_Verordnung_zu_gemeinsamen_Ausschreibungen.htm | ||
Bezeichnung | REVIEW 01.09.2017 (Art. 2) | ||
URL-Adresse | http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s3167.pdf |