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Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

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Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen vom 10. August 2017

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Sie bestimmt, dass In den gemeinsamen Ausschreibungen nur Gebote für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen abgegeben werden können, für die die Marktprämie durch Ausschreibungen ermittelt wird.

Bezeichnung

buzer.de

URL-Adresse

http://www.buzer.de/GemAV_Verordnung_zu_gemeinsamen_Ausschreibungen.htm

Bezeichnung

REVIEW 01.09.2017 (Art. 2)

URL-Adresse

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s3167.pdf