Kerninhalte | Diese Verordnung regelt legt die Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr sowie die Kontrollsystemevon Fahrern von Fahrzeugen fest, die -> zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, und -> zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind. Sie enthält zudem Regelungen -> zum Kontrollsystem nach EG-Verordnungen, -> zum zentralen Kontrollgerätkartenregister und -> zu Kontrollgeräten nach dem Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR). Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, die Verordnung auszuhängen. |