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| _GoBack | _GoBack | PBefGKostVLink zum RechtstextKostenverordnung Personenverkehr | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | ||||
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass Kosten (Gebühren und Auslagen) für die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Amtshandlungen erhoben werden. Sie regelt zudem gebührenfreie Amtshandlungen und die sonstige Befreiung von der Kostenpflicht. | |||
Bezeichnung | buzer.de | |||
URL-Adresse | http://www.buzer.de/gesetz/155/index.htm | |||
Bezeichnung | Umwelt-Online | |||
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/gefahr.gut/pbefk.htm |