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Link zum Rechtstext

Landesdatenschutzgesetz

SH

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen Daten vom 92. Februar 2000Mai 2018

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für öffentliche die Verarbeitung personenbezogener Daten bei öffentlichen Stellen (Behörden und sonstige öffentliche Stellen) .Sein Zweck ist es, des Landes Schleswig-Holstein.

Es trifft insbesondere ergänzende Regelungen zur Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung der EU (Verordnung (EU) 2016/679), um bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren.