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Link zum Rechtstext

Landesdatenschutzgesetz SH

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten vom 2. Mai 2018

Positivliste

Positivliste öffentlicher und nicht öffentlicher Bereich

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei öffentlichen Stellen (Behörden und sonstige öffentliche Stellen) des Landes Schleswig-Holstein.

Es trifft insbesondere ergänzende Regelungen zur Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung der EU (Verordnung (EU) 2016/679), um bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren.