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zum Rechtstext

Brandenburgisches Datenschutzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg vom 8. Mai 2018

Positivliste Positivliste öffentlicher und nicht öffentlicher Bereich

Kerninhalte

Dieses Gesetz trifft ergänzende Regelungen zur Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung der EU (Verordnung (EU) 2016/679). Gleichzeitig regelt es in den Grenzen der Verordnung spezifische Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Es gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen (insbesondere Behörden, Einrichtungen und sonstige öffentliche Stellen des Landes). Für Gerichte und Behörden der Staatsanwaltschaft gilt es nur, soweit diese Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.