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Link zum Rechtstext | BGG 906 (alt) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (Ausgabe Oktober 1995Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen (Ausgabe Dezember 2017) |
Kerninhalte | Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz findet Anwendung auf die Auswahl, die Ausbildung und den Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz.Er soll es ermöglichen, anhand der vorgegebenen Maßstäbe geeignete Personen auszuwählen und diese durch entsprechende Ausbildung zum Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz zu befähigen.im Bereich der Grundlagenvermittlung zur Prüfung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen. Persönliche Absturzschutzausrüstungen sind im Sinne dieses Grundsatzes in folgende Teilbereiche gegliedert:
Er gilt nicht für die Qualifizierung von Personen, bei denen der Hersteller eine Autorisierung verlangt und/oder besondere Qualifizierungen gefordert sind, wie z.B. für die Überprüfung von:
Er findet keine Anwendung für die Qualifizierung von Personen zur Überprüfung von:
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