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Link zum Rechtstext | Umweltinformationen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verwaltungsvorschrift regelt die informationstechnische Umsetzung des UIG NRW, deren Grundlage die Durchführung einer Bestandsaufnahme der Datenbestände ist, die unter die Bestimmungen des UIG fallen, um die Lücken zwischen den Anforderungen des UIG NRW und den bereits im Internet veröffentlichten Informationen auf möglichst effektive Art und Weise zu schließen. |
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