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Link zum Rechtstext | Nichtraucherschutzgesetz NRW |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz normiert Rauchverbote für Gebäude und sonstige vollständig umschlossene Räume. Die aufgeführten Rauchverbote gelten nicht in Räumlichkeiten, die ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten sind. Es regelt zudem Besonderheiten für Erziehungs- und Bildungseinrichtungen sowie für Schulen und legt Ausnahmen fest, wie z.B. speziell gekennzeichnete Räucherräume. |