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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung vom 16. Juni 1987 |
Link zum Rechtstext | BauuntPrüfVO RP |
Kerninhalte | Diese Verordnung legt fest, welche Bauunterlagen einem Bauantrag unter anderem für die Baugenehmigung, für den Abbruch und die Beseitigung baulicher Anlagen, für die Typengenehmigung und für Fliegende Bauten sowie für Werbeanlagen und Warenautomaten beizufügen sind. |