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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen nach der Landesbauordnung vom 26. Januar 2011 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in - Verkaufsstätten,
- Versammlungsstätten,
- Beherbergungsstätten,
- Krankenhäusern,
- Altenheimen, Altenwohnheimen, Pflegeheimen (auch Kurzzeitpflege) und Wohnheimen für Behinderte,
- Hochhäusern,
- Mittel- und Großgaragen,
- allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, ausgenommen Schulen, die ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen,
- sonstigen Sonderbauten.
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