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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hessisches Eisenbahngesetz vom 25. September 2006

Link zum RechtstextHEisenbG

Kerninhalte

Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Eisenbahnen im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, die

  • ihren Sitz in Hessen haben und nicht Eisenbahnen des Bundes sind, 
  • in Hessen Eisenbahninfrastruktur betreiben und nicht Eisenbahnen des Bundes sind hinsichtlich der in Hessen betriebenen Infrastruktur oder
  • in Hessen nicht bundeseigene Eisenbahninfrastruktur benutzen hinsichtlich der Benutzung dieser Eisenbahninfrastruktur.

Es findet auch Anwendung auf Halterinnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen, die ihren Sitz in Hessen haben und nach § 31 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) selbstständig oder nach § 32 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes nicht selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen.

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